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Corona - Aktuell

Veröffentlicht: 09.02.2022
Autor: Florian Abels

Ab dem 09.02.2022 gelten neue Zutrittsbestimmungen für das Hallenbad

Zutrittsregelung Erftlagune und Hallenbad Kerpen - 2G+

  • Vollständige Impfung (zweimal, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und einer zusätzlichen Impfung(sog. Booster-Impfung) – kein Test
  • Geimpfte genesene Personen (per PCR-Test nachgewiesene Infektion und davor od. danach mind. 1 Impfung) – kein Test
  • Genesene Personen (PCR Test mehr als 28 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegend) – kein Test
  • Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren gelten als immunisiert und im Rahmen der Schultestung als getestet – ansonsten mit Negativtest
  • Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Testnachweis
  • Nachweis über die 2-malige Impfung (+14 Tage, weniger als 90 Tage), ab dem 91.Tag mit Negativtest
  • Nachweis über spezifischen positiven Antikörpertest und einer nachfolgenden Impfung, ab dem 91. Tag mitNegativtest

Testnachweis: Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Beaufsichtigter Selbsttest im Bad nicht möglich


Stand: 09.02.2022 - Quelle: Stadt Kerpen - Abteilung 22.1 Sport, Bäder und Kultur

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